Der EU-Handelskommissar Phil Hogan erklärte hierzu: „Der Schutz des geistigen Eigentums, etwa in Form von Marken, Patenten oder geografischen Angaben, ist von entscheidender Bedeutung für das Wirtschaftswachstum der EU und für unsere Fähigkeit, Innovationen zu fördern und weltweit wettbewerbsfähig zu bleiben. Nicht weniger als 82 % aller EU-Ausfuhren entfallen auf Sektoren, die auf geistiges Eigentum angewiesen sind. Verletzungen des geistigen Eigentums etwa durch erzwungenen Technologietransfer, Diebstahl geistigen Eigentums, Nachahmung und Produktpiraterie bedrohen jedes Jahr Hunderttausende Arbeitsplätze in der EU. Die in dem Bericht zusammengetragenen Informationen werden es uns ermöglichen, Unternehmen und Arbeitnehmer in der EU noch wirksamer vor Verletzungen des geistigen Eigentums wie Nachahmung oder Verstößen gegen das Urheberrecht zu schützen.“
Die geografischen und thematischen Prioritäten der Maßnahmen der EU zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums richten sich nach dem Ausmaß des wirtschaftlichen Schadens für EU-Unternehmen. Der Bericht wird zu einem konzentrierteren und zielgerichteteren Vorgehen beitragen. In der aktualisierten Liste im Bericht werden die prioritären Länder entsprechend dem Ausmaß und der Dauer der Probleme in drei Kategorien unterteilt: 1) China; 2) Indien, Indonesien, Russland, Türkei, Ukraine; 3) Argentinien, Brasilien, Ecuador, Malaysia, Nigeria, Saudi-Arabien und Thailand.
Aus China stammt der überwiegende Teil der nachgeahmten und unerlaubt hergestellten Waren, die in die EU gelangen, sowohl bei wert- als auch bei mengenmäßiger Betrachtung. Über 80 % der von den Zollbehörden der EU beschlagnahmten nachgeahmten und unerlaubt hergestellten Waren kommen aus China und Hongkong.
Ein hohes Maß an Schutz des geistigen Eigentums ist grundsätzlich Bestandteil aller Handelsabkommen der EU. Die Kommission nimmt außerdem an Gesprächen, Arbeitsgruppen und technischen Programmen mit wichtigen Ländern und Regionen wie China, Lateinamerika, Südostasien oder Afrika teil. Spezifische Maßnahmen der letzten zwei Jahre umfassten unter anderem:
- technische Unterstützung für den Beitritt zu internationalen Verträgen im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums,
- ein Seminar zur Sensibilisierung kleiner Unternehmen für die Bedeutung der Rechte des geistigen Eigentums,
- Schulung von Zollbediensteten, Richtern und der Polizei in der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums,
- Schulungen für Patentprüfer,
- Schulungen über die Lizenzvergabe bei dem Sortenschutz unterliegenden Pflanzenarten.
Die Kommission beteiligt sich außerdem aktiv am Schutz und der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums auf multilateraler Ebene, etwa im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Im Bericht wird außerdem das geistige Eigentum im Zusammenhang mit Pflanzensorten in den Blick genommen. Die Pflanzenzucht kann erheblich dazu beitragen, die Produktivität und Qualität der Landwirtschaft zu erhöhen und dabei die Belastung der Umwelt zu verringern. Die EU möchte Investitionen und Forschung auf diesem Gebiet fördern; hierzu gehört auch die Entwicklung neuer, gegen Trockenheit, Überschwemmung, Hitze und Versalzung widerstandsfähiger Feldfrüchte, um besser auf die negativen Folgen des Klimawandels reagieren zu können. Der Schutz von Pflanzensorten zählt daher im kommenden Zeitraum zu den Prioritäten der Kommission.
Hintergrund
Wirksame, gut konzipierte und ausgewogene Systeme zum Schutz des geistigen Eigentums sind ein wichtiges Instrument, um Investitionen, Innovation, Wachstum und die weltweite Tätigkeit unserer Unternehmen zu fördern. Die Kommission engagiert sich aktiv für die Stärkung und Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, auch – über ihre Handelsagenda – in Drittländern.
Auf Erwerbszweige, in denen geistiges Eigentum intensiv genutzt wird, entfielen im Zeitraum 2014-2016 etwa 84 Mio. Arbeitsplätze in der EU und 45 % ihres gesamten BIP. Diese Erwerbszeige tätigten außerdem 82 % der Ausfuhren aus der EU. Die EU weist in diesen Sektoren einen Außenhandelsüberschuss von etwa 182 Mrd. Euro auf. Bei 6,8 % aller Einfuhren in die EU handelt es sich um nachgeahmte oder unerlaubt hergestellte Waren, deren Gesamtwert auf 121 Mrd. Euro geschätzt wird.
Weitere Informationen
Bericht über den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern[2]
Das geistige Eigentum und die Handelspolitik der EU[3]